top of page

Datenschutzordnung im Rahmen der Vereinssatzung

1. Vereinsbeitritt
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgendes auf

  • Name, Vorname

  • Mitgliedsnummer

  • Vollständige Adresse

  • Geburtsdatum

  • Bankverbindung inkl. Kontoinhaber und Mandatsreferenznummer

  • Aktuelle Kontobewegung (Forderung/Zahlung/Rückbelastung)

  • Eintrittserklärung, Eintrittsdatum, Zahlungsweise

  • Abteilungszugehörigkeit

  • Status (Erwachsener/Schüler/Familie/Familienangehöriger, aktiv/passiv)

  • besondere Funktion oder Aufgabe im Verein (z.B. Ehrenmitglied, Vorstand, Betreuer)

  • in Ausnahmefällen: Vorstandsbeschluss zu einem Mitglied

  • freiwillige Angaben: E-Mail, Telefonnummer


Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

 

2. Sonstige Informationen
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefonnummern und E-Mail Adressen einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat,
das der Verarbeitung entgegensteht.

 

3. Verbandsmitgliedschaft
Als Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen LSB (Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover) des Kreissportbundes Gifhorn (Isenbütteler Weg 43e, 38518 Gifhorn) und weiterer Fachverbände ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden.


Übermittelt werden dabei

  • Name, Vorname

  • Geburtsjahr

  • Geschlecht

  • Abteilungszugehörigkeit

Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder)

  • die vollständige Adresse

  • der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.

  • Telefonnummer

  • eMail-Adresse im Rahmen von Ligaspielen oder Turnieren meldet der Verein

  • Ergebnisse besondere Ereignisse (z.B. Platzverweise usw.) an den Verband.

4. Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Sassenburgzeitung über die Ergebnisse
öffentlicher Veranstaltungen durch Übermittlung folgender Daten:

  • Name, Vorname

  • Geburtsjahr

  • Geschlecht

  • Spiel- bzw. Wettkampfergebnis und Bilanz (Rangliste)

  • Verein

  • Mannschaft

Diese Informationen werden überdies aktuell auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
 

5. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett, auf der eigenen Internetseite und im einmal jährlich erscheinenden Jahresbericht des Vereins
bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten, Mannschafts- und Gruppenfotos, sowie Fotos von Veranstaltungen und Spiel-/Sportsituationen veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Sportergebnissen. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, die Adressen nicht zu anderen Zwecken zu verwenden.


6. soziale Netzwerke
Beteiligt sich ein Mitglied oder Nichtmitglied an der Kommunikation des Vereins in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook), sollte sich der Nutzer bewusst sein, welche Informationen zur eigenen Person er tatsächlich preisgeben will.

 

7. Vereinsaustritt
Beim Austritt wird das Mitglied in der Mitgliederliste gesperrt. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab dem Austritt durch den Vorstand aufbewahrt. Sie werden gesperrt.

DSVGO (Art. 12-14)

Hier findet Ihr unsere Datenschutzordnung nochmal als PDF:

bottom of page